Der European Accessibility Act umfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. In der Praxis heißt das: Die meisten Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, müssen eine barrierefreie Website und einen barrierefreien Kaufprozess bieten, von der Suche bis zur Zahlung. Grundlage ist die Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, in Polen wird sie durch das polnische Gesetz über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen umgesetzt. Unten erfahren Sie, für wen diese Vorschriften gelten, was sich im Shop ändern muss und womit Sie anfangen sollten, damit Sie Ihr Budget nicht für Korrekturen in der falschen Reihenfolge verbrennen.
Inhaltsverzeichnis
Gilt der European Accessibility Act für Ihren Shop?
Sie verkaufen online an Verbraucher, betreiben also einen ganz normalen B2C-Shop? Dann fallen Sie höchstwahrscheinlich unter den Rechtsakt, denn der elektronische Geschäftsverkehr gehört zu den Dienstleistungen, die in der Richtlinie genannt sind. Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, allerdings nur für die Erbringung von Dienstleistungen. Nach der Definition in der Richtlinie beschäftigt ein Kleinstunternehmen weniger als 10 Personen, und sein Jahresumsatz oder seine Jahresbilanzsumme liegt nicht über 2 Mio. Euro.
Für Produkte gilt diese Befreiung nicht. Ein Kleinstunternehmen, das vom Rechtsakt erfasste Geräte verkauft (E-Book-Reader, Terminals und Ähnliches), hat für dieses Sortiment weiterhin Pflichten. Bevor Sie das Thema als irrelevant abhaken, beantworten Sie sich ein paar Fragen:
- Verkaufen Sie an Verbraucher oder ausschließlich an Unternehmen?
- Erfüllt Ihr Unternehmen bei Beschäftigtenzahl und Umsatz oder Bilanzsumme die Definition eines Kleinstunternehmens?
- Führen Sie Produkte, die in der Richtlinie genannt sind, zum Beispiel Computer, Smartphones oder E-Book-Reader?
- Sind Sie nur in Polen tätig oder auch auf den Märkten anderer Mitgliedstaaten?
Was Barrierefreiheit im Onlineshop in der Praxis bedeutet
Ein barrierefreier Shop ist wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und funktioniert mit assistiven Technologien wie Screenreadern. Diese vier Prinzipien wendet die Richtlinie auf Dienstleistungen an, einen konkreten technischen Standard nennt sie im Text aber nicht. Hier kommt WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) ins Spiel, also die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. In der Praxis sind sie der Maßstab, weil sie allgemeine Grundsätze in überprüfbare Kriterien übersetzen.
Und hinter all dem stehen echte Kunden. Blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Nutzer, die sich nur mit der Tastatur oder mit stark vergrößertem Bildschirm durch die Seite bewegen. Wie sich solche Anforderungen im Projekt niederschlagen? Das zeigen wir am Beispiel von WCAG-konformen Websites, die von Grund auf neu entstehen.
WCAG im E-Commerce: Liste der Änderungen im Shop
Die meiste Arbeit steckt meist im Kaufprozess, von der Produktseite bis zur Zahlung. Denn genau dort springen Kunden mit Behinderung am häufigsten ab. Prüfen Sie Ihren Shop in diesen Bereichen:
- Alternativtexte für Produktfotos: Sie sollen beschreiben, was zu sehen ist, und nicht den Produktnamen wiederholen.
- Kontrast von Text und Buttons sowie Lesbarkeit bei vergrößerter Seite.
- Tastaturbedienung im gesamten Shop und sichtbarer Fokus, also eine deutliche Markierung des aktiven Elements.
- Beschriftungen von Formularfeldern und Fehlermeldungen, aus denen klar hervorgeht, was zu korrigieren ist.
- Barrierefreier Warenkorb und Checkout: Menge ändern, Rabattcodes, Versand- und Zahlungsart wählen, alles ohne Maus.
- Filter und Suche, mit denen ein Screenreader zurechtkommt.
- Im Shop veröffentlichte Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung.
Der letzte Punkt kommt direkt aus der Richtlinie. Der Dienstleister muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem gleichwertigen Dokument beschreiben, wie seine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Und kurioserweise muss auch diese Beschreibung selbst barrierefrei sein. Solche rechtlichen Pflichtangaben im Onlineshop sind kein Einzelfall, denn auch die Anzeige von Preissenkungen im Shop unterliegt durch die Omnibus-Richtlinie klaren Vorgaben.
Womit Sie bei der Anpassung des Shops an den EAA anfangen
Mit einem Audit. Die Korrekturen kommen erst danach, denn ohne Audit feilt man schnell an Kleinigkeiten und übersieht einen Checkout, über den sich gar keine Bestellung abschließen lässt. Meiner Meinung nach sieht eine sinnvolle Reihenfolge so aus:
- Automatisches und manuelles Audit, einschließlich eines Kaufs nur mit der Tastatur.
- Prioritäten nach Einfluss auf den Kauf: zuerst das, was eine Bestellung blockiert.
- Korrekturen an Theme und Plugins.
- Tests mit Screenreader auf den wichtigsten Unterseiten.
- Dokumentation und Prüfung bei jeder weiteren Änderung.
Bei der Wahl der Methoden hilft unsere Übersicht, in der wir Tools zum Testen der Barrierefreiheit beschreiben. Sehen Sie sich besonders die Themes und Plugins für WooCommerce, Shopify und PrestaShop an. Fertige Slider, Modalfenster oder individuelle Checkout-Felder sind oft die Hauptquelle von Problemen.
Neubau oder Korrekturen: Wann sich ein neu konzipierter Shop lohnt
Ein altes Theme mit vielen Fehlern im Code? Dann ist ein Neubau oft günstiger als das Flicken Komponente für Komponente. Stützen Sie die Entscheidung auf drei Punkte: In welchem Zustand ist das Theme und wird es noch weiterentwickelt, wie viele nicht barrierefreie Elemente hat das Audit gefunden und welche Änderungen am Shop planen Sie ohnehin. Wenn Sie ein neues Design oder eine Plattformmigration vorbereiten, schreiben Sie Barrierefreiheit vom ersten Tag an in die Anforderungen und stützen Sie die Konzeption und Umsetzung von Onlineshops auf Komponenten, die mit Tastatur und Screenreader getestet wurden. Das später nachzurüsten wird immer teurer.
Ach ja, und vergessen Sie den Rest der Website nicht. Blog, Kontaktseite und AGB laufen oft auf demselben Theme, deshalb sollte die digitale Barrierefreiheit der Firmenwebsite Hand in Hand mit der Arbeit am Shop gehen.
Aufsicht und Folgen fehlender Barrierefreiheit
Die Mitgliedstaaten müssen überwachen, ob Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, und Sanktionen für Verstöße festlegen. Laut Richtlinie müssen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, und die Aufsichtsbehörden können vom Dienstleister verlangen, die Mängel zu beheben. Die Details, darunter die zuständigen Behörden, regelt in Polen das Gesetz über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Stützen Sie Ihre Risikobewertung also auf dessen Text und nicht auf Beträge, die in Facebook-Gruppen kursieren.
Den European Accessibility Act behandeln Sie am besten als festen Teil der Shop-Wartung, nicht als einmaliges Projekt zum Abhaken. Jedes neue Plugin, jede Aktion und jede Änderung im Checkout kann Barrieren zurückbringen. Deshalb sollte die Prüfung der Barrierefreiheit Teil des normalen Prozesses für Änderungen werden, genau wie Tests vor dem Deployment.
Häufige Fragen
Muss ein kleiner Onlineshop die Anforderungen des EAA erfüllen?
u003cpu003eKleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind für diese Dienstleistungen von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit. Für Produkte gilt das aber nicht, der Verkauf von Geräten, die unter den Rechtsakt fallen, bringt also weiterhin Pflichten mit sich. Ob ein Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist, entscheidet die Definition in der Richtlinie.u003c/pu003e
Reicht WCAG-Konformität aus, um die Anforderungen des European Accessibility Act zu erfüllen?
u003cpu003eWCAG ist ein praktischer Maßstab für die Bewertung einer Website, aber damit enden die Pflichten nicht. Der Shop muss außerdem Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Am besten arbeiten Sie also parallel an den technischen Korrekturen und an dieser Beschreibung.u003c/pu003e
Löst ein Barrierefreiheits-Plugin das Problem?
u003cpu003eNein. Overlays mit einem Panel zum Vergrößern oder zum Ändern des Kontrasts verändern weder den Code des Themes noch den Checkout. Fehlende Beschriftungen, Fokusfallen und nicht barrierefreie Modalfenster bleiben, wo sie waren. Nötig sind ein Audit und Korrekturen im Shop selbst.u003c/pu003e








