Spam-Richtlinien von Google: Was Unternehmen mit Blog wissen müssen

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Spam-Richtlinien von Google: Was Unternehmen mit Blog wissen müssen

Die neuen Spam-Richtlinien von Google zielen auf drei Dinge: massenhaft erstellte Texte ohne Mehrwert, abgelaufene Domains, die für SEO gekauft werden, und fremde Inhalte, die unter dem Namen einer bekannten Website erscheinen. Ein sorgfältig geführter Firmenblog? Der hat nichts zu befürchten. Alles begann am 5. März 2024, als in der Ankündigung von Google zum März-Update in einem Zug das Core-Update und drei neue Anti-Spam-Regeln beschrieben wurden. Im Folgenden nehmen wir jede davon auseinander - aus Sicht eines Unternehmens, das seine Beiträge selbst schreibt oder extern in Auftrag gibt.

Was haben das März-Update und die neuen Spam-Richtlinien von Google geändert?

Google hat das Core-Update des Algorithmus mit drei neuen Anti-Spam-Richtlinien verbunden. Im Visier stehen Praktiken, die sich in letzter Zeit stark ausgebreitet haben. Die Suchmaschine hat gleich darauf hingewiesen, dass es sich um eine komplexe Änderung handelt. Die Einführung kann bis zu einem Monat dauern, und die Schwankungen der Positionen werden wahrscheinlich größer ausfallen als bei einem gewöhnlichen Core-Update. Warum? Weil die einzelnen Systeme schrittweise aktualisiert werden und sich gegenseitig verstärken.

Die neuen Regeln betreffen drei Phänomene:

  • Missbrauch von Inhalten in großem Umfang - das massenhafte Erstellen von Seiten, deren einziger Zweck die Manipulation des Rankings ist.
  • Missbrauch abgelaufener Domains - die Übernahme alter Adressen, um mit ihrer Geschichte schwache Inhalte nach vorn zu bringen.
  • Missbrauch des Rufs einer Website - die Veröffentlichung von Texten Dritter auf einer angesehenen Website ohne echte Aufsicht ihres Inhabers.

Eine Anmerkung am Rande. Die zentralen Rankingsysteme bewerten vor allem einzelne Seiten, berücksichtigen aber auch einige Signale, die die gesamte Website betreffen. Ein einzelner schwacher Beitrag macht einen Blog also nicht zunichte. Hunderte solcher Unterseiten sind dagegen schon ein Muster.

Missbrauch von Inhalten in großem Umfang: Bestraft Google Texte, die mit KI geschrieben wurden?

Nein, für den bloßen Einsatz künstlicher Intelligenz bestraft Google nicht. Es zählt der Wert für den Leser, nicht die Art, wie der Text entstanden ist. Ein Verstoß ist die Massenproduktion von Seiten, die erstellt werden, um die Suchergebnisse zu manipulieren - und es spielt keine Rolle, ob ein Mensch sie schreibt, ein Automat oder beide zusammen. Der ganze Streit um KI-generierte Inhalte und Google läuft also auf die Frage nach Zweck und Qualität hinaus. Nicht nach dem Werkzeug.

Wie sieht das auf einem Firmenblog aus? Meistens gleich: Dutzende Beiträge zu immer neuen Suchbegriffen, ohne Fachwissen, ohne Redaktion, ohne Faktenprüfung. Solche Texte wiederholen, was es im Netz schon gibt. Und sie helfen niemandem bei einer Entscheidung.

Das sichere Modell ist einfach: KI unterstützt die Arbeit, und für den fachlichen Inhalt, die Korrekturen und die endgültige Form der Veröffentlichung ist ein Mensch verantwortlich. Eine gut geplante Automatisierung von Inhalten mit KI verkürzt die Vorbereitung eines Entwurfs, ersetzt aber nicht die Person, die die Branche und die Kunden kennt.

Missbrauch abgelaufener Domains: Warum ist der Kauf einer alten Adresse für SEO ein Risiko?

Die Übernahme einer abgelaufenen Domain nur zu dem Zweck, mit ihrer Geschichte schwache Inhalte in den Suchergebnissen nach oben zu bringen, behandelt Google als Spam. Gemeint sind Fälle, in denen die Adresse einer früheren Institution oder eines beliebten Portals plötzlich minderwertige Unterseiten beherbergt, die mit ihr überhaupt nichts zu tun haben.

Aber Achtung: Der Kauf einer gebrauchten Adresse allein ist kein Verstoß. Eine neue Website mit wertvollem Inhalt, die auf einer alten Domain aufgebaut wird, bleibt uneingeschränkt zulässig. Über die Bewertung entscheiden Absicht und Qualität, nicht das Alter des Namens.

Die Schlussfolgerung für Unternehmen? Vorsicht bei Angeboten von „Domains mit Geschichte“ und bei Linknetzwerken, die auf übernommenen Adressen aufgebaut sind. Verkäufer winken dabei gern mit „Autoritäts“-Kennzahlen aus externen Tools. Nur stammen diese Kennzahlen nicht von Google und entsprechen keinem seiner Signale.

Missbrauch des Rufs einer Website: Wann werden Partnerinhalte zum Problem?

Dann, wenn ein Dritter sie auf einer angesehenen Website ohne echte Aufsicht des Inhabers veröffentlicht, ausschließlich um von deren Position in den Suchergebnissen zu profitieren. Gerade diese Regel setzt Google später durch als die übrigen: Im Beitrag über die neuen Anti-Spam-Regeln wurde der Start ab dem 5. Mai 2024 angekündigt, damit Website-Betreiber Zeit haben, sich vorzubereiten.

In der Praxis brauchen Partnerseiten, gesponserte Artikel und Gastbeiträge eine redaktionelle Kontrolle und einen Bezug zum Thema der Website. Ein Text über Kredite auf dem Blog eines Bauunternehmens, geliefert von einer externen Agentur und ungelesen eingestellt? Genau darum geht es in der Richtlinie.

Inhalte, die diese Bedingung nicht erfüllen, müssen für die Suchmaschine gesperrt werden. Der Kauf und Verkauf von Links zu Werbezwecken bleibt erlaubt, sofern bezahlte Links gemäß den offiziellen Spam-Richtlinien von Google das Attribut rel=”sponsored” oder rel=”nofollow” tragen.

Wie prüft man den Firmenblog und was sollte man vermeiden?

Drei Fragen genügen: Wer hat das geschrieben, für wen, und löst der Text ein echtes Problem? Die Antworten zeigen schnell, welche Veröffentlichungen für sich selbst stehen und welche nur für einen Suchbegriff entstanden sind. Die Durchsicht selbst empfehle ich in dieser Reihenfolge:

  1. Listen Sie Beiträge ohne Besucher und ohne Wert für den Leser auf und entscheiden Sie dann, ob Sie sie neu schreiben, mit anderen zusammenführen oder zurückziehen.
  2. Überprüfen Sie beauftragte und mit KI-Hilfe geschriebene Texte: Fakten, Aktualität, redaktionelle Bearbeitung.
  3. Kontrollieren Sie Partner- und Sponsoreninhalte im Hinblick auf das Thema und die Kennzeichnung bezahlter Links.
  4. Verzichten Sie auf ein Linknetzwerk, das auf abgelaufenen Domains beruht.
  5. Ergänzen Sie die wichtigsten Artikel um eigene Erfahrung, Beispiele aus der Arbeit und Antworten auf Kundenfragen.

Die Liste der Dinge, die man vermeiden sollte, ist kurz. Massentexte ohne Mehrwert, Partnerseiten ohne Aufsicht, der Kauf abgelaufener Adressen für SEO und Keyword-Stuffing (also das unnatürliche Wiederholen von Suchbegriffen in der Hoffnung auf eine bessere Position). Echte Vorteile durch Blogbeiträge entstehen aus dem Nutzen für den Leser, nicht aus der Zahl der veröffentlichten Seiten.

Das Aufräumen der Inhalte lässt sich gut mit einem umfassenderen Plan für die Sichtbarkeit verbinden, denn bewährte SEO-Strategien für Firmenwebsites beruhen auf denselben Grundsätzen wie die Vorgaben der Suchmaschine. Und wenn der Blog mehrere Hundert Unterseiten hat und sich allein schwer beurteilen lässt? Dann hilft ein SEO-Audit der gesamten Website, das die Inhalte aufzeigt, die verbessert werden müssen.

Für Unternehmen, die sorgfältige Inhalte veröffentlichen, ändern die Spam-Richtlinien von Google im Grunde nichts. Wer für seine Kunden schreibt, auf Qualität achtet und weiß, was unter seiner Adresse erscheint, kann die Änderungen vom März als Bestätigung sehen, dass er auf dem richtigen Weg ist.

Häufige Fragen

Bestraft Google KI-generierte Inhalte?

Nicht für den bloßen Einsatz des Werkzeugs. Ein Verstoß sind massenhaft erstellte Inhalte ohne Mehrwert, die für das Ranking entstehen - unabhängig davon, wer oder was sie geschrieben hat. Ein Text, der mit KI-Hilfe vorbereitet und von einer Person mit Fachkenntnis geprüft und ergänzt wurde, verstößt gegen keine der neuen Regeln.

Ab wann gilt die Richtlinie zum Missbrauch des Rufs einer Website?

Ihre Durchsetzung wurde ab dem 5. Mai 2024 angekündigt, damit Website-Betreiber die Inhalte Dritter rechtzeitig in Ordnung bringen können. Die beiden anderen Regeln, die zu Massentexten und abgelaufenen Domains, gelten seit der Ankündigung vom 5. März 2024.

Sind Gastbeiträge und gesponserte Artikel auf dem Firmenblog gefährdet?

Nein, wenn das Unternehmen sie tatsächlich beaufsichtigt und ihr Thema zum Profil der Website passt. Bezahlte Links sollten das Attribut rel=”sponsored” oder rel=”nofollow” tragen. Ein Risiko entsteht erst dann, wenn ein externer Anbieter unter fremder Marke Inhalte veröffentlicht, die aufseiten des Inhabers niemand liest.

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